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Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erteilt. 

In den ersten drei Jahren ist die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zunächst auf jeweils ein Jahr befristet. 

Nach drei Jahren im operativen Geschäft hat der Personaldienstleister die Möglichkeit, eine unbefristete Erlaubnis zu beantragen.

Die VARGA & Co. Personalservice ist im Besitz der befristeten Erlaubnis.

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